Beiträge von NdM

    Zumindest für Bayern gibt es jetzt schonmal eine neue "Beschränkung"


    "Das bayerische Kabinett hat einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 9. Mai zugestimmt. Bisher hatte der Lockdown in der Nacht von Sonntag auf Montag enden sollen."


    Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-dienstag-103.html



    Sachsen hat den Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch verlängert. Die derzeit geltenden Regeln sollen bis zum 9. Mai vorerst beibehalten werden, teilte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping in Dresden nach einem Kabinettsbeschluss mit.


    Dem Toverland scheint es wirtschaftlich ja gut zu gehen, wenn es so einfach auf die Einnahmen verzichten kann. Ich finde das Signal, das diese Verweigerung aussendet, mal wieder höchst fragwürdig.

    Bei der "Testöffnung" für (vorerst) einen Tag und insgesamt 100 Gäste würden wohl nicht wirklich Einnahmen erzielt werden. Ich denke eher, dass die Aktion mehr Kosten verursacht ohne eine längerfristige Perspektive zu bieten.

    Persönlich finde ich das Signal sogar ziemlich gut, wenn man sich mal anschaut, unter welchen Bedingungen Freizeiteinrichtungen und auch der Einzelhandel hierzulande teilweise öffnen. Sie setzen mit viel Engagement und Kosten die jeweiligen Vorgaben um, in vielen Fällen wohl auch ohne "Gewinne" erzielen zu können, nur um dann oftmals nach kurzer Zeit wieder schließen zu müssen, weil sich die Inzidenzen oder auch nur die Vorgaben wieder geändert haben.



    Wenn die "Bundesnotbremse" so wie geplant beschlossen wird, sieht es für die Freizeiteinrichtungen in Deutschland ab einem Inzidenzwert von 100 ziemlich schlecht aus.

    Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird dann untersagt, ebenso wie Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken.

    Momentan sind ja, zumindest in einigen Bundesländern, wenigstens die Zoos geöffnet.

    Sehr durchdacht scheint das wirklich nicht zu sein. Die Testpflicht gilt ja auch als Voraussetzung zum Besuch der Außengastronomie und bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.

    Für die Betreiber wird das ziemlich zeitintensiv - Termine vergeben, Tests überwachen, Zertifikate ausstellen, die Kontaktdaten erfassen und kontrollieren. Und das alles dann noch mit einem niedrigeren Umsatz durch die Beschränkungen der Besucherkapazitäten.

    Allerdings ist das ja bisher das Konzept in Rheinland-Pfalz - mal schauen, ob andere Bundesländer die Vorgehensweise übernehmen.

    Der Kölner Zoo ist ab 12. März 2021 wieder geöffnet.

    Aktuell gelten im Kölner Zoo Sonderegeln.

    • Ab Montag, 22. März, muss jeder, der den Zoo besuchen will, zusätzlich zu einer onlinereservierten Eintrittskarte auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests vorlegen.
    • Dieser Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
    • Der Nachweis muss in Form eines Zertifikats dem Einlasspersonal einmalig vorgezeigt werden. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich!
    • Das Zertifikat muss personengebunden und auf denselben Namen ausgestellt sein, auf den das onlinereservierte Ticket gilt.
    • Akzeptiert werden alle offiziellen Corona-Schnell- und -Selbsttests. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich!

    Quelle: https://www.koelnerzoo.de/comp…t-schnelltests?Itemid=368

    Nun frage ich mich, wie man beim Selbsttest an ein Zertifikat kommt... schreibt man sich das selbst? Das wäre dann ja lächerlich überhaupt danach zu fragen. Ich denke mal, da zählen nur die Dokumente, die man in den offiziellen Teststationen bekommt, ein Testkit von Aldi wird wohl nicht ausreichen.

    Zumindest in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 ist das Vorgehen hierzu geregelt.


    Sie müssen den Selbsttest vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person durchführen. Der Betreiber der Einrichtung hat Ihnen auf Verlangen das Ergebnis und den Zeitpunkt des Selbsttests zu bestätigen. Hierfür ist das Formular im Anhang der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung zu verwenden. Sie können die Testpflicht auch erfüllen, in dem Sie diese Bestätigung einer anderen Einrichtung über eine höchstens 24 Stunden alte negative Testung vorlegen.

    Der Kölner Zoo ist ab 12. März 2021 wieder geöffnet.

    Aktuell gelten im Kölner Zoo Sonderegeln.

    • Ab Montag, 22. März, muss jeder, der den Zoo besuchen will, zusätzlich zu einer onlinereservierten Eintrittskarte auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests vorlegen.
    • Dieser Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
    • Der Nachweis muss in Form eines Zertifikats dem Einlasspersonal einmalig vorgezeigt werden. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich!
    • Das Zertifikat muss personengebunden und auf denselben Namen ausgestellt sein, auf den das onlinereservierte Ticket gilt.
    • Akzeptiert werden alle offiziellen Corona-Schnell- und -Selbsttests. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich!

    Quelle: https://www.koelnerzoo.de/comp…t-schnelltests?Itemid=368

    Auch in Belgien dürfen die Freizeitparks ab dem 1.4. öffnen!


    Quelle: https://twitter.com/Plopsa/status/1368566561125072898

    Hiermit ist das wohl auch wieder gestrichen:


    Wegen deutlich steigender Corona-Zahlen verschiebt Belgien für Anfang April geplante Lockerungen zunächst. Die Kontakte müssten weiter so weit wie möglich reduziert werden, sagte Regierungschef Alexander De Croo nach kurzfristig angesetzten Regierungsberatungen. Deshalb werde der "Plan für die frische Luft" doch nicht Anfang April in Kraft treten. Ursprünglich sollten dann wieder Veranstaltungen und Gottesdienste mit maximal 50 Personen mit Masken im Freien stattfinden. Auch andere vorgesehene Lockerungen für Amateursportler und Vergnügungspark sind von den Beschlüssen betroffen.


    Quelle: Belgien setzt Lockerungen zunächst aus