Freizeit-Land Geiselwind - Betreiber zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Betreiber wurde wegen Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.


Im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung muss der Betreiber unterschlagene Sozialabgaben und Steuern in Höhe 374.000 Euro zurückzahlen. Diese werden in monatlichen Raten in Höhe von 2.000 Euro zurückgezahlt. Das entspricht einer Zeitspanne von etwas mehr als 15 Jahren.


Unter anderem hat er seinen rumänischen Mitarbeitern mehr Geld ausbezahlt, als auf dem Lohnzettel ausgewiesen wurde. Der entstandene Schaden für den Fiskus beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf etwa 130.000 Euro.


Zudem habe er seine rumänischen Saisonkräfte deutlich länger arbeiten lassen, als vertraglich vereinbart. Seine Arbeiter ließ er nach Angaben der Ermittler in der Hauptsaison sieben Tage durcharbeiten, manchmal von acht bis 22.00 Uhr.


Sozialabgaben entrichtete er von 2017 bis 2019 nur unvollständig. Des Weiteren bezog der Geschäftsführer des Freizeitparks während der Corona-Pandemie für 20 seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe von 244.000 Euro. Das Geld wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch zu Unrecht ausbezahlt, denn das Geld setzte er für Renovierungs- und Pflasterarbeiten im Freizeit-Land ein. Während der coronabedingten Schließung wurde dort normal – also in Vollzeit – gearbeitet und renoviert.

Kommentare 1