Was macht den Freizeitpark zum Freizeitpark?

  • Wenn man - wie unser Team - etwas tiefer in die Welt der Freizeitgestaltung in Europa eintaucht, kommt man irgendwann an den Punkt, an dem man sich fragen muss, ab wann man denn von einem Freizeitpark sprechen kann.


    Ganz konkret ist mir das bei der Erstellung der Link-Liste zu den europäischen Parks passiert. Ist ein Zoo, nur weil er eine Rundfahrt und ein 4D-Kino hat, gleich ein Freizeitpark? Oder was ist mit den vielen Indoor-Spielplätzen? Hier im Ort haben wir auch einen. Der ist in einer alten Tennishalle, hat aber inzwischen auch eine Achterbahn und auf dem Außengelände Tretboote, Wasser-Jets, Kettenflieger und Kinderkarussel... wird er damit aber gleich zu einem Freizeitpark?


    Also hier mal ein Aufruf an euch, wie man denn einen Freizeitark definieren könnte. Was gehört auf jeden Fall dazu, was ist ein Ausschlusskriterium, was muss für euch vorhanden sein, um von einem Freizeitpark zu sprechen?

    Wie sieht es mit folgenden Kriterien aus?

    • Größe
    • Anzahl der Attraktionen
    • Art der Attraktionen
    • Aufteilung in Themenbereiche
    • Besucherzahlen
    • Zielgruppen

    Was fält euch noch dazu ein???

  • Interessantes Thema Ursinho. Ich glaube das definiert jeder anders. In ärmeren Ländern ist vielleicht schon ein Freizeitpark, wenn da 10 Kirmesgeschäfte auf einem abgezäunten Bereich stehen, während wir in der westlichen Welt höhere Qualitätsansprüche haben.


    Einige weitere Kriterien könnten sein:


    • Shows
    • Gastronomie
    • Übernachtungsmöglichkeiten (wenn vorhanden)
    • Qualität der Thematisierung der Attraktionen
    • Parkleitung (Familienunternehmen, Kette)


    Ich denke viele Freizeitparks wurden von reisenden Schaustellern gegründet und waren damit familiengeführte Traditionsunternehmen, die sich mit ein paar Fahrgeschäften niedergelassen haben und im Laufe der Jahrzehnte ihren Park immer weiter ausgebaut haben. Ich finde in familiengeführten Parks bzw. wo der Park der Familie gehört, steckt oft mehr Herz drin als in großen Ketten, denen es mehr auf Profit ankommt. Aber ich glaube es wird in Zukunft nur noch wenige Parks in Familienhand geben.


    Das Phantasialand spricht auf seiner Homepage übrigens nicht mehr nur von Freizeitpark, sie sehen sich selber immer mehr als Erlebnispark (es ist ja auch von Events die Rede).


    Zitat

    Das Phantasialand hat sich seit seiner Gründung konsequent vom Freizeitpark zum Erlebnispark entwickelt.

  • ich würde die Themenbereiche streichen, denn geiselwind ist eindeutig ein freizeitpark und verfügt nicht über Themenbereiche


    Von meinem Huawei mit Rechtschreibfehlern versehen und gesendet.

  • Wenn man es mal ganz trocken betrachten würde, dann ist ein Freizeit-Park vom Wort her ein Parkgelände (muss ja nicht zwangsläufig durch Mauern/Zäune etc. abgetrennt sein), in dem man seine Freizeit verbringen kann. Und das egal wie. Könnte also auch ein normaler Stadtpark sein, in dem man seine freie Zeit individuell verbringt, oder auch ein Freizeitpark nach meinem bzw. dem heutigem, geläufigem Verständnis für einen Freizeitpark sein.
    Für mich ist ein Freizeitpark ein in sich geschlossenes Gelände mit beliebiger Größe, dass auf seiner Fläche Besucher- bzw. Fahrattraktionen beherbergt, was mit einem Gastronomie-Angebot verbunden wird.
    Jedoch sollte der Schwerpunkt auf den Attraktionen des Parks liegen. Daher wäre ein Zoo für mich jetzt nie ein Freizeitpark, wenn der Schwerpunkt bei den Tieren liegt; so eine Art "Kirmes" im geschlossenen Raum würde ich schon als einen Freizeitpark bezeichnen :)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ein schönes Thema, über das ich auch schon gestolpert bin, gerade wenn ich unsere Liste bei "Parkinfos" betrachte.


    Da sind meines erachtens einige "Freizeitparks" enthalten, die ich nicht als solche ansehen würde.


    Also was macht einen Freizeitpark zu einem solchen? Die Definition ist natürlich nur für mich gültig, aber ein Freizeitpark hat für mich drei wichtige Punkte:


    1. Es muß ein fest angelegter "Park" sein. Also ein Gebiet, das durch Wege und verschiedenen Bereichen zum Besuch des selbern einlädt.
    2. Dieser Park muß mir verschiedene Arten von Attraktionen (mehr als eine) bieten, die ich für meine Freizeitgestaltung benutzen möchte.
    3. Der Park muß auf Dauer angelegt sein. Darunter verstehe ich eine dauerhafte (mindestens für 1 Jahr) Installation diverser Attraktionen


    Punkt 1 und 3 würde also auch einen Tiergarten umfassen, wobei der bei Punkt 2 ausscheiden würde, da er "nur" eine Attraktionsart bietet
    Punkt 1 und 2 würden auch auf eine Kirmes ein Volksfest passen, was ich aber aufgrund von Punkt 3 nicht als Freizeitpark ansehe.
    Eine dauerhaft aufgebaute Kirmes auf einem großen Platz (Punkt 2+3 aber nicht 1) entspricht auch nicht meiner Definition eines Freizeitparks.


    Eventuell kommt noch ein Punkt 4 dazu, daß alle Attraktionen eines Freizeitparks unter dem gleichen Management stehen sollten.


    Also der Wiener Prater z.B. würde meiner Meinung nach da mit der Definition 4 rausfallen.


    Es gibt aber bestimmt einige Zwischendinge. Was ist zum Beispiel ein Hochseilgarten, der auch eine Rutschbahn hat.... Hm würde laut obiger Definition einem Freizeitpark entsprechen, aber von meinem Gefühl her eigentlich wieder nicht.


    Themenbereiche würde ich ganz raus lassen. Ein Freizeitpark mit verschiedenem Theming würde ich Themenpark nennen. Was aber kein MU? für einen Freizeitpark ist.


    An Besucherzahlen oder Umsatz würde ich es überhaupt nicht festmachen. Ein kleiner Park kann sehr wohl als Freizeitpark durchgehen, obwohl er nun nicht mit Millionen von Besuchern protzen kann. Wenn man nimmt mit was der Europa Park zum Beispiel angefangen hat. Die Monza Piste das Raddampfer und den Zug, mehr gab es doch da garnicht.


    Dennoch würde ich zum Beispiel die Bavaria Filmstadt niemals als Freizeitpark titulieren, obwohl ja interessanterweise in Facebook die Bavaria Filmstadt auf unserer Seite sehr viele Likes bekommen hat.


    Ich denke mal es ist eine sehr individuelle Definition die bei jedem anders ist.


    Laut Wikipedia ist ein Freizeitpark:

    Zitat


    „Unter einem Freizeitpark versteht man alle für die Allgemeinheit geschaffenen Angebote von mehreren künstlichen oder natürlichen Freizeitelementen, die in abgegrenzten Flächen oder Räumen, zu einer verwaltungs- und vermarktungsrechtlich organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und den Menschen bei der Gestaltung und Verbringung ihrer individuellen Freizeit aktives Handeln und Empfinden abfordern.“


    – Dominik Rossmann: Freizeitparks und strategisches Marketing, 2013, S. 126


    Damit wäre aber ein Hochseilgarten auch ein Freizeitpark. Dabei fehlt mir aber von meiner Definition daß mehrere verschiedene Attraktionsarten geboten werden...


    Viele Grüße
    Michael

  • Demnach hätten wir bisher also folgende Voraussetzungen:


    • eine eindeutig identifizierbare, fest begrenzte Fläche
    • die Anlage muss auf eine längere Dauer angelegt sein
    • eine gewisse Anzahl verschiedener Fahrgeschäfte und Attraktionen
    • ein Gastronomieangebot
    • entsprechende Infrastruktur


    Ich würde dem noch hinzufügen wollen, dass es einen Namen gibt oder einen Oberbegriff unter dem die Gesamtanlage allgemein bekannt zusammengefasst wird.