In Hessen wurden heute erste Öffnungsschritte beschlossen. Unter anderem werden hier auch Freizeiteinrichtungen erwähnt:
Außenbereiche von Zoos und Freizeitparks dürfen in Stufe 1 für Besucher mit Voranmeldung öffnen. Das gilt auch für Innenbereiche von Museen, Schlössern und ähnlichen Einrichtungen, dort allerdings mit Maskenpflicht. In Stufe 2 dürfen auch die Innenräume von Freizeitparks öffnen.
Stufe 1 greift in Kreisen, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von 100 unterschritten haben. Bleibt der Kreis zwei Wochen lang stabil unter 100, tritt Stufe 2 mit weiteren Lockerungen in Kraft.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/coronavirus-in-hessen-die-wichtigsten-nachrichten-im-ticker,corona-hessen-ticker-358.html